Allgemeine Bedingungen

INBEGRIFFEN

Im Tarif sind inbegriffen

  • Außenreinigung des Mietfahrzeuges
  • Parkplatz für Ihr Privatfahrzeug : Während der Mietdauer und auf eigenes Risiko.
  • Vollkaskoversicherung für das Mietfahrzeug : Selbstbehalt Fr. 1’500.- pro Schaden, nicht ausschliessbar.
  • Gas : Jedes Fahrzeug enthält 2 Gas-Flaschen mit je 10,5 kg. Eine Pauschale von Fr. 50.- wird für die Benutzung der ersten Gas-Flasche berechnet. Bei Benutzung der zweiten Gas-Flasche wird eine weitere Pauschale von Fr. 50.- berechnet.

SCHADENVERSICHERUNG

Reisemobile

Unbegrenzte Haftpflichtversicherung, (Selbstbehalt Fr. 1’500.- pro Schaden, nicht ausschliessbar).

Brände, Glas- und Wildschäden sind versichert (ohne Selbstbehalt), die Scheinwerfer sind nicht versichert. Persönliche Gegenstände sind über die Hausratversicherung des Mieters abzudecken.

Schäden, die auf Grobfahrlässigkeit zurückzuführen sind (Missachtung der Fahrzeughöhe etc.), sind nicht versichert. Rückführung des Mietfahrzeugs und Rückführungskosten: bis Fr. 500.- pro Person (unter Vorweisung der Belege) bei Unfällen und größeren Schäden.

Die Reparaturkosten ab Fr. 50.- für ausgeführte Reparaturen, (mit vorgängigem Einverständnis des Vermieters) werden unter Vorweisung detaillierter Quittungen rückvergütet.

Sofern der Kunde keine Annullationsversicherung abschliesst, wird die Miete in jedem Fall (auch bei Rücktritt infolge Krankheit) zu 100% in Rechnung gestellt.

MIETDAUER NICHT GENOSSEN

Keine Rückerstattung wird fällig, wenn der Kunde mit Verspätung oder im Voraus den Mietvertrag beendet.

FAHRER/IN

Mindestalter 25 Jahre – gültiger Führerausweis für Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen (Kat. B) seit mindestens 2 Jahren; bitte dem Mietvertrag eine Fotokopie des gültigen Führerausweises beilegen. Das Mietfahrzeug darf nicht durch andere als im Mietvertrag erwähnte Personen gefahren werden. Es ist verboten, mit dem Mietfahrzeug Fahrten und Transporte gegen Bezahlung zu tätigen, das Mietfahrzeug an andere Personen weiterzuvermieten und/oder Fahrstunden damit zu unterrichten.

ÜBERNAHME UND RÜCKGABE DES MIETFAHRZEUGS

Das Mietfahrzeug muss zu den im Mietvertrag festgelegten Zeiten übernommen und zurückgegeben werden.

Ohne vorherige Vereinbarung wird jede verspätete Stunde mit Fr. 60.- verrechnet.

Der Mieter verpflichtet sich, mit dem Mietfahrzeug sorgfältig umzugehen. Er achtet selber auf das reibungslose Funktionieren des Mietfahrzeugs. Der Mieter kontrolliert den Öl- und Kühlwasserstand sowie den Reifendruck bei jedem Tank-Stopp. Festgestellte Schäden und Mängel sind dem Vermieter unverzüglich und unaufgefordert zu melden.

Für allfällige Unannehmlichkeiten (Wartezeiten, Unterkunft, usw.), welche durch die Reparatur am Mietfahrzeug entstehen sollten, übernehmen wir keine Verantwortung.

Modelländerungen sowie Änderungen der Übernahmezeiten die durch Unvorhergesehenes wie Unfälle, Schäden, verspäteter Rückgabe durch den Vormieter usw. verursacht werden, bleiben ausdrücklich vorbehalten, ohne vorgängige Mitteilung durch den Vermieter.

Angenommen, der Mieter kann das Fahrzeug nicht rechtzeitig zurückbringen (Panne, Unfall, usw.), gehen die Kosten für Aufwendungen, welche nicht durch die Rückführungsversicherung gedeckt sind, zu Lasten des Mieters.

Das Reisemobil muss mit vollem Treibstofftank zurückgebracht werden. Bei fehlendem Diesel werden ihm mindestens Fr. 50.- verrechnet.

UNFALL

Bei Unfällen muss der Mieter unverzüglich die Polizei sowie den Vermieter benachrichtigen. Der Mieter muss auf die Ausstellung eines Polizeirapportes bestehen. Der Mieter oder der Fahrer darf keine mündlichen und schriftlichen Schuldzugeständnisse machen.

VERDECKTE SCHÄDEN

Sollten verdeckte oder unbemerkte Mängel/Schäden nach erfolgter Mietabrechnung durch den Vermieter festgestellt werden, so hat dieser Anrecht darauf, den Mieter zu belangen und ihn
entsprechend zur Verantwortung zu ziehen.

GERICHTSSTAND

Für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertrag vereinbaren die Parteien ausschließlich den Gerichtsstand des Vermieters.

MIETKAUTION UND ZAHLUNG

Bei Unterzeichnung des Mietvertrag kann der Mieter die Kaution wahlweise wie folgt leisten :

  1. Zahlung der Kaution von Fr. 1’500.- per Ueberweisung oder bar auf das Kundenkonto.
  2. Reservation der Kaution von Fr. 1’500.- mittels Kreditkarte.

Die Kaution wird nach der Inspektion des Fahrzeugs und erst nach 2 Werktagen ab Rückgabe ausbezahlt. Im Falle eines Unfalls wird die Anzahlung bis zur Bestimmung der Haftung von der Versicherungsgesellschaft einbehalten.

Die Mietkosten sind bis spätestens 30 Tage vor Übernahme mit Einzahlungsschein zu bezahlen. Die Kaution deckt teilweise die Selbstbehalte für die Teil- und Vollkaskoversicherung und ist nicht Bestandteil der Mietkosten (sondern zuzüglich zum eigentlichen Mietpreis) und wird nach Rückgabe des Mietfahrzeuges (in einwandfreiem Zustand) dem Mieter zurückbezahlt, unter Vorbehalt von Unfall oder sonstigen Schäden. Es werden keine Kreditkarten für die Bezahlung der Mietkosten akzeptiert.

INNENREINIGUNG

Die Innenreinigung des Mietfahrzeugs ist nicht im Mietpreis inbegriffen. Der Mieter verpflichtet sich, das Mietfahrzeug in gereinigtem Zustand zurückzugeben, oder (gegen Bezahlung) in unserer Werkstatt reinigen zu lassen.

Das WC und der Schmutzwassertank müssen durch den Mieter entleert werden (nicht in der vom Vermieter angebotenen Innenreinigung eingeschlossen). Andernfalls wird eine Gebühr von Fr. 200.- verrechnet.

Eine zusätzliche Gebühr für Innenreinigung wird verrechnet, sollte das Fahrzeug in ungenügend gereinigtem oder sehr schmutzigem Zustand retourniert werden.

Das Geschirr ist in sauberem Zustand zurückzubringen. Sollte die Reinigung nicht genügend ausgeführt sein, wird eine Gebühr (nach Aufwand) in Rechnung gestellt.

Die obgenannten Preise verstehen sich inkl. MwSt. Änderungen und Irrtum vorbehalten.

Im Falle eines Vertragsrücktrittes können die Verwaltungskosten von Fr. 100.- nicht zurückerstattet werden und gehen zu Lasten des Mieters.

REISEMOBIL VERMIETUNGEN

  • Unbeschränkte Kilometer !
  • Neu eingelöste Fahrzeuge
  • Pannenhilfe 24/24Uhr in ganz Europa
  • Alle unsere Reisemobile sind mit dem normalen B-Führerausweis zu lenken
  • Unsere Fahrzeuge aus der Mietflotte können Sie Ende der Saison zu Spezialkonditionen erwerben !

Damit Sie die wichtigste Zeit des Jahres nicht dem Zufall überlassen sondern geniessen können, legen wir sehr viel Wert auf Qualität und Sicherheit unserer Mietfahrzeuge.

MACHEN SIE SICH KEINE SORGEN

Denn unsere Mietfahrzeuge sind alles neue Modelle (mit Fiat oder Citroen Chassis, Servolenkung und Klimaanlage) damit Sie sich auf das Wichtigste konzentrieren können: Ferien machen !

Um Ihnen den Start zusätzlich zu erleichtern bieten wir Ihnen einen Parkplatz für Ihr Privatauto (auf eigenes Risiko) und genügend Platz um Ihr Gepäck vor der Abreise bequem umzuladen.

Wochenende und Feiertage

  • Wochenende : 2½ Tage : ab Freitag bis Montag 10 Uhr Miettarif dem Modell entsprechend (ausser während den Schulferien)
  • Auffahrt : 4½ Tage : vom 04.05.16 bis 09.05.16 um 10 Uhr
  • Pfingsten : 3½ Tage : vom 13.05.16 bis 17.05.16 um 10 Uhr
  • Wochenweise Vermietungen sind immer von Freitag bis Freitag.

ANLIEFERUNG UND ABHOLUNG

Die Fahrzeuge können zwischen 09.00 bis 11.30 Uhr und/oder zwischen 15.00 bis 16.30 Uhr werktags abgeholt/zurückgebracht werden ! Die Fahrzeugabholung findet am Nachmittag, die Fahrzeugrückgabe am Vormittag statt.

Während der Hochsaison, den Schulferien und an Ostern beträgt die Mindestmietdauer eine Woche.

Fixkosten je Vermietung :

  • Administration und Grundgebühr Fr. 100.-,
  • Eine Gasflasche 10,5 Kg Fr. 50.-.

Alle unsere Reisemobile verfügen über folgende Serienausrüstung :

  • Klimaanlage für Fahrerkabine
  • Fahrradträger für 2-4 Fahrräder
  • Kassetten-WC, Toilettenprodukte
  • Autoradio/Navi/Rückfahrkamera und Bleutooth
  • Sonnenstore
  • Wasserschlauch
  • Kabelrolle
  • Koch- und Essgeschirr für 6 Personen